Wenn das eigene Einkommen, Vermögen und ggf. das von anderen Personen bzw. Sozialleistungsträgern nicht genügen, um für den eigenen bzw. den in einer Bedarfsgemeinschaft benötigten Lebensunterhalt zu sorgen, können Sie bei der für Sie zuständigen Geschäftsstelle des Jobcenters Ostprignitz-Ruppin einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts stellen. Darüber können Sie auch eine angemessene Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung für Ihre Mietwohnung bzw. Wohneigentum beantragen. Die Kostenübernahme für eine angemessene Unterkunft sowie von Heizkosten erfolgt nach § 22 ff. SGB II und der Richtlinie zur Gewährung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung.
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