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Wenn das eigene Einkommen, Vermögen und ggf. das von anderen Personen bzw. Sozialleistungsträgern nicht genügen, um für den eigenen bzw. den in einer Bedarfsgemeinschaft benötigten Lebens­unterhalt zu sorgen, können Sie bei der für Sie zuständigen Geschäftsstelle des Jobcenters Ostprignitz-Ruppin einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts stellen. Darüber können Sie auch eine angemessene Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung für Ihre Mietwohnung bzw. Wohneigentum beantragen. Die Kosten­übernahme für eine angemessene Unterkunft sowie von Heiz­kosten erfolgt nach § 22 ff. SGB II und der Richtlinie zur Gewährung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung.

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