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Eine Anspruchsberechtigung, um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu beziehen, liegt vor, wenn Sie:

  • in der Bundesrepublik Deutschland leben,
  • keine vorrangigen Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern (z.B. Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss etc.) oder anderen Personen haben,
  • erwerbsfähig und
    • Def.: Sie sind auf absehbare Zeit und unter den üblichen Arbeitsbedingungen des Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglichen arbeiten können und die Altersgrenze von 65 oder 67  Jahren noch nicht erreicht haben. 
  • hilfebedürftig sind.
    • Def.: Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht aus dem Einkommen oder Vermögen von Ihnen und der Bedarfsgemeinschaft aufbringen.

Auch Personen, die erwerbstätig sind, deren Einkommen aber nicht existenzsichernd ist, erhalten (aufstockende) Leistungen. Gleiches gilt für hilfebedürftige Personen, die Arbeitslosengeld I erhalten.

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