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Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Bürgergeld, mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebende nicht erwerbsfähige Personen erhalten Sozialgeld, sofern sie nicht Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben.

Neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können einmalige Leistungen für eine Erstausstattung, Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (Bildungspaket) sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit beantragt werden.

Weitere Informationen dazu und zu den Leistungen des Bürgergeldes können Sie in der rechten Randspalte über das Hinweisblatt einsehen und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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