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Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und sind vor Gefahren für Ihr Wohl zu schützen! Daher ist es ein Wesensmerkmal der Kinder- und Jugendhilfe, diese in Ihrer Entwicklung zu Schützen und vor z.B. dem Missbrauch elterlicher Rechte, Vernachlässigung, seelischen Verletzungen und andere Schaden zu bewahren.

 

Nachbarn, Freunde, Verwandte, aber auch Handwerker* innen, Kitaerzieher* innen, Lehrer* innen, Kinderärzte* innen sind oft die ersten, die merken, dass es z.B. einem Kind nicht gut geht oder eine Familie eventuell Hilfe benötigt. Gelingt es nicht, die Eltern direkt anzusprechen, ist der erste Ansprechpartner das Jugendamt (Amt für Familien und Soziales). Beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Amts für Familien und Soziales wird jeder Mitteilung, ob schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch, nachgegangen. Jede Meldung über einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, die beim Amt für Familien und Soziales eingeht, wird sofort an die fallzuständige Fachkraft des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) weitergeleitet und bearbeitet.

 

Zögern Sie nicht, wenn Sie einen begründeten Verdacht haben und informieren sie das Amt für Familien und Soziales.

NOTRUF des Amtes für Familien und Soziales während der Dienstzeiten:

0172/ 329 05 44

außerhalb der Sprechzeiten wählen Sie in dringenden Fällen den

Notruf 110

In Zusammenarbeit mit den Personensorgeberechtigten und anderen wichtigen Bezugspersonen hat das Allgemeine Soziale Dienst (ASD) dafür Sorge zu tragen, dass die Gefährdung abgestellt wird oder dass das betroffene Kind bzw. der/ die Jugendliche vor weiteren Gefährdungen nachhaltig geschützt wird.

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