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Ansteckende Krankheiten, auch Infektionskrankheiten genannt, werden von Krankheitserregern verursacht. Diese Krankheitserreger können von Mensch zu Mensch, aber auch über Lebensmittel, Trinkwasser, Badewasser oder kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Meldepflichtige Verdachtsfälle zu Erkrankungen oder Erkrankungen sind durch den Arzt, die meldepflichtigen Infektionserreger durch das Labor an das Sachgebiet Hygiene und Umweltmedizin des zuständigen Gesundheitsamtes zu melden.

Eine Meldung erfolgt i.d.R. über Labore oder hausärztliche Praxen, an die Sie sich direkt wenden können. Rechtzeitiges Vorbeugen soll das Auftreten solcher übertragbarer Krankheiten verhindern.

Durch die Wahrnehmung der Aufgaben im Infektionsschutz können beispielsweise auftretende Infektionskrankheiten wie Masern oder COVID-19  frühzeitig erkannt und durch entsprechende Maßnahmen rechtzeitig an der Ausbreitung gehindert werden. Das Gesundheitsamt ist dazu ermächtigt, beim Auftreten von Infektionskrankheiten entsprechende Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dies kann z.B. die Anordnung von Desinfektions- und Entwesungsmaßnahmen, aber auch ein Besuchs- und/oder Tätigkeitsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen oder Lebensmittelbetriebe sein.

Während der COVID-19-Pandemie werden beispielsweise Quarantänen, Kontaktverbote, Ausgangsbeschränkungen und die Maskenpflicht erlassen. Zum Infektionsschutz gehört unter anderem aber auch, dass das Gesundheitsamt Impfungen kontrolliert und gegebenenfalls einen Nachweise über diese verlangt.

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