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Die erforderlichen Unterlagen orientieren sich am jeweiligen Sachverhalt und erfordern z.B. die Vorlage der Gewerbegenehmigung oder von Bauunterlagen und des Hygieneplanes, in dem die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festgelegt sind. Gerne erhalten Sie vorab telefonisch oder per Mail ergänzende Auskunft.

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