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Trinkwasser ist ein wichtiges Lebensmittel. Die Bevölkerung des Landkreises OPR wird z.Z. aus 40 Wasserwerken mit Trinkwasser versorgt, welches aus Tiefbrunnen gefördert wird und eine gute Qualität hat. Die Qualität des Trinkwassers, der Zustand der technischen Anlagen zur Wasserförderung, -aufbereitung und -verteilung wird auf der Grundlage der Trinkwasserverordnung durch das Gesundheitsamt überwacht. Regelmäßige Überprüfungen der Trinkwasserversorgungsanlagen einschließlich Beprobung und Untersuchungen erfolgen durch das Gesundheitsamt und zugelassene Untersuchungsstellen. Krankheitserreger können ins Trinkwasser eingetragen werden und sich im Trinkwasser vermehren, wenn z.B. die Anlagen nicht dem Stand der Technik entsprechen. Durch die Bildung von Biofilmen kann es zur Verbreitung und Vermehrung von Bakterien und Krankheitserregern kommen. Aber auch chemische Belastungen wie Blei, Kupfer, Nickel, durch einen Eintrag aus Leitungsmaterialien oder eine Nitratbelastung des Grundwassers können schwerwiegende Folgen für den Organismus von Mensch und Tier haben.

Deshalb überprüft das Gesundheitsamt regelmäßig die Qualität des Trinkwassers, welches durch die Wasserversorgungsbetrieben und von privaten Eigenversorgern abgegeben wird. Brunnenanlagen zur Eigenversorgung mit Trinkwasser werden ebenfalls regelmäßig durch das Gesundheitsamt überwacht. Die Unternehmer und sonstigen Inhaber sind gesetzlich verpflichtet, dem Gesundheitsamt die erstmalige Inbetriebnahme, die Wiederinbetriebnahme, alle wesentlichen Ereignisse um die Anlage und die Stilllegung anzuzeigen. Brunnenanlagen zur Eigenversorgung mit Trinkwasser werden ebenfalls regelmäßig durch das Gesundheitsamt überwacht.

Zu den zu überwachenden Anlagen zählen neben dem öffentlichen Trinkwassernetz auch die Trinkwasser-Installationen in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen (insbesondere im Hinblick auf Bakterien und Krankheitserregern im kalten  und Legionellen im warmen Wasser), zeitweise betriebene Wasserversorgungsanlagen (z.B. Volksfeste), Anlagen zum Befüllen (z.B. Tankanlagen auf Schiffen) und auch mobile Trinkwasseranlagen (z.B. auf Charterbooten).

In unserem Landkreis laden eine Vielzahl an Seen zum Baden und Schwimmen ein. Hierbei nehmen die EU-Badegewässer eine besondere Position ein. Sie werden in einem europaweit gleichsam geltenden System und Rhythmus durch die jeweiligen Gesundheitsämter überwacht. EU-Badegewässer sind Badestellen, die den Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/7/EG entsprechen müssen. Die vor jeder Saison festgelegte Qualitätseinstufungen der Badegewässer sowie eine allgemeine Beschreibung werden im Internet und ebenso direkt an der jeweiligen EU-Badestelle, sofern Informationstafeln zur Verfügung stehen, veröffentlicht. Die aktuellen Untersuchungs- und Kontrollergebnisse werden durch das Land Brandenburg im Internet veröffentlicht.

Die EU-Badestellen, die der Landkreis bis zum 31. März eines jeden Jahres an die oberste Landesbehörde meldet, werden im Amtsblatt des Landes Brandenburg ausgewiesen. Diese Badestellen werden der Europäischen Union gemeldet. Darüber hinaus werden auch noch weitere lokale Badegewässer zum Zweck des vorsorgenden Gesundheitsschutzes nach der Brandenburgischen Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer im Land Brandenburg, Brandenburgische Badegewässerverordnung, und dem Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz durch das Gesundheitsamt auf die Einhaltung der Hygieneanforderungen überwacht. Die Badegewässer mit den dazu gehörenden Badestellen werden monatlich durch das Gesundheitsamt überprüft. Die Überwachung umfasst die mikrobiologische Untersuchung auf die Parameter „intestinale Enterokokken“ und „Escherichia Coli“ sowie die Bestimmung der Vor-Ort-Parameter „Sichttiefe“, „pH-Wert“ und „Temperatur“. Außerdem finden Sichtkontrollen bezüglich Verschmutzungen und Algenwachstum, insbesondere Blaualgen, statt. Die Ergebnisse der Überwachungen werden innerhalb der Badesaison regelmäßig in den lokalen Tageszeitungen und im Internet veröffentlicht. Auf festgestellte Gesundheitsgefahren und deren Erkennungsmerkmale sowie möglicher Verhaltensempfehlungen oder gar Badeverbote werden Badegäste durch das Gesundheitsamt oder den Betreiber zusätzlich zeitnah mit Hinweisschildern direkt an der betroffenen Badestelle hingewiesen.

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