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Die Kitas haben nach Rücksprache mit den Eltern die Möglichkeit, auch Kinder außerhalb dieser Altersspanne vorzustellen, sofern sie Beeinträchtigungen in der Gesundheit oder Entwicklung vermuten.
In den Schulen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ erfolgen die Reihenuntersuchungen im Abstand von 2 Jahren.