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Sind Sie für ein Kind Sorgeberechtigt (i.d.R. sind das die leiblichen Eltern), machen sich Sorgen was den geistigen, motorischen und/oder körperlichen Entwicklungsstand ihres noch nicht eingeschulten Kindes angeht, bemerken eine Entwicklungsauffälligkeit oder sogar Behinderung, können Sie das Beratungsangebot der Frühförder- und Beratungsstelle des Landkreises Ostprignitz-Ruppin kontaktieren. Hier können Sie erfahren, ob es geeignete Unterstützungsleistung im Landkreis für Ihr Kind gibt und einen entsprechenden Antrag stellen.

Wir nehmen Ihren Antrag auf Frühförderung entgegen und bieten Ihnen und anderen Eltern bzw. Sorgeberechtigten Beratung und Unterstützung in den Bereichen der frühkindlichen Bildung, Förderung sowie Erziehung an.

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