Frühförderung können nur Kinder von der Geburt bis zur Einschulung erhalten. Die Sorgeberechtigten müssen der Frühförderung zustimmen und sich aktiv am Verfahren beteiligen.
Diese Website verwendet Cookies, die für den technischen Betrieb der Website notwendig sind und stets gesetzt werden.
Weitere Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung gesetzt, um statistische Daten zur Nutzung der Website in anonymisierter Form zu sammeln.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.