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Jugendliche unter 18 Jahren, die sich im Übergang von der Schule in das Berufsleben befinden und eine Berufsausbildung beginnen wollen, dürfen von einem Arbeitgeber nur dann beschäftigt werden, wenn eine Untersuchung nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes durchgeführt wurde. Der Kinder- und jugendärztliche Dienst des Landkreises Ostprignitz-Ruppin führt diese Untersuchung zum Schutz der Jugendlichen durch.

Im Rahmen der Untersuchung wird festgestellt, ob eventuell körperliche Einschränkungen bestehen, die sich bei bestimmten Tätigkeiten gefährdend auf die Gesundheit auswirken können. Abschließend wird eine ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber bzw. Ausbildungsbetrieb erstellt, die den Jugendlichen ausgehändigt wird.

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