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Haben Schüler *innen Probleme beim Lesen und Schreiben, beim Erarbeiten mathematischer Zusammenhänge und/oder beim selbstständigen Anwenden des Erlernten, kann eine sonderpädagogische Förderung bzw. Unterstützung in Betracht kommen, um ein geeignetes Lernumfeld für das Kind oder die/den Jugendliche *n zu schaffen. Dies sollte insbesondere dann erfolgen, wenn es ausgeschlossen werden kann, dass Bildungsziele nicht ohne sonderpädagogische Unterstützung erreicht werden können.

Um jedoch eine adäquate Unterstützung durch die zuständige sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle zu erhalten, benötigen die Sorgeberechtigten (i.d.R. die Eltern) im Bedarfsfall ein schulärztliches Gutachten. Ein solches schulärztliches Gutachten, welches Aufschluss über eine mögliche Entwicklungsgefährdung/-verzögerung des Kindes oder der Jugendlichen gibt, können die Sorgeberechtigten beim Kinder- und jugendärztlichen Dienst des Landkreises Ostprignitz-Ruppin beantragen.

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