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In der Regel erfolgt eine Antragsstellung der Sorgeberechtigten erst auf Anraten/Empfehlung von Ärzten, Lehrern, Erziehern oder Betreuern.

Weitere Informationen zur sonderpädagogischen Förderung erhalten Sie über das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

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