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Impfungen sind wichtige und wirksame Maßnahmen, um das Auftreten von  Infektionskrankheiten zu verhindern bzw. deren Symptome  abzumildern. Zum Schutz vor Infektionskrankheiten sollten Sie frühzeitig an eine Schutzimpfung denken.

Die Kolleg*innen des Amts- und vertrauensärztlichen Dienstes beraten Sie bei Interesse zu Impfungen und führen diese auch durch. Das betrifft insbesondere die Durchführung aller öffentlich empfohlenen Impfungen lt. STIKO-Empfehlung bei Erwachsenen. Auf Ihren Wunsch wird der Impfschutz anhand der Impfunterlagen überprüft.

Sie werden über zu verhütende Krankheiten, Nutzen von Impfungen, Kontraindikationen, Ablauf der Impfung, Beginn und Dauer des Impfschutzes, Verhalten nach der Impfung, mögliche Nebenwirkungen und Impfkomplikationen sowie die Notwendigkeit von Folge - und Auffrischungsimpfungen informiert.

Jede durchgeführte Impfung muss in einen Impfausweis dokumentiert werden. Falls es Ihnen nicht möglich ist den Impfausweis vorzulegen, muss der/die impfende Arzt/Ärztin eine Impfbescheinigung ausstellen, welche später im Gesundheitsamt in einen Impfausweis für Sie übertragen werden kann. Die Ausstellung eines neuen Impfausweises ist gebührenpflichtig.

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