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Empfohlene Impfungen der STIKO werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In anderen Fällen können Gebühren erhoben werden (z.B. für Privatversicherte, für Impfungen außerhalb der STIKO-Empfehlungen, für reisemedizinische Impfungen).

Den einschlägigen Gebührensatz können Sie der Allgemeinen Verwaltungskostensatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Angelegenheiten der Selbstverwaltung entnehmen.

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