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Wenn Sie an einer Behinderung leiden bzw. von einer solchen bedroht sind, können Sie einen Antrag auf Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung beim Sachgebiet Soziale Leistungen stellen. Das Team des Koordinierungszentrums zur Eingliederungshilfe kann Sie beim Antragsprozess beratend und begleitend unterstützen.

Nehmen Sie dafür persönlichen Kontakt zu den Kolleg*innen des Koordinierungszentrums auf.

Auf Grundlage des Antrages auf Eingliederungshilfe erfolgt die Bedarfsermittlung (Anamneseerhebung und Problemanalyse) zusammen mit Ihnen als antragsstellende Person. Das Ergebnis der Bedarfsermittlung ist bindend für die Aufstellung des Gesamthilfeplans und die anschließende Leistungsgewährung durch das Sachgebiet soziale Leistungen. Hierbei werden Sie auch über Leistungen anderer Rehabilitationsträger, vorrangiger Leistungen sowie Leistungen der Eingliederungshilfe beraten. Die Beratungsgespräche können einzeln oder in Begleitung von Partnern, Angehörigen oder Vertrauenspersonen/Betreuern erfolgen.

Gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person wird der Integrierte Teilhabeplan (ITP) zur ziel- und personenzentrierten Bedarfsermittlung erstellt. Anschließend erfolgt durch die jeweiligen Mitarbeiter*innen des Koordinierungszentrums, eine fachliche Beratung zum ermittelten Bedarf sowie die Auswahl geeigneter Leistungsangebote in unserem Landkreis. Die Ressourcen und Wünsche der leistungsberechtigten Person werden dabei berücksichtigt.

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