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Die Leistungen werden in Form von ambulanten Hilfen, Begleitung in besonderen Wohnformen und zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht. Die Ausreichung der Leistung erfolgt in Form von Sachkosten oder einem persönlichen Budget.

Die Prüfung von Leistungsansprüchen wird durch das Team Eingliederungshilfe, des Sachgebiets soziale Leistungen, durchgeführt. Bei Überschreitung der Einkommens- oder Vermögensgrenze überschritten, müssen die Leistungen als Selbstzahler getragen werden.

Das Angebot umfasst keine Leistungen für Suchterkrankungen mit akutem Suchtmittelgebrauch. Beim Bestreben und aktiver Willensbekundung nach einem suchtmittelfreien Leben können jedoch zielführende Angebote und Hilfen ermittelt werden.

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