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Die Dienstleistung des Gutachterwesens im Gesundheitsamt steht Bürger*innen zur Verfügung, die nach gesetzlichen Vorgaben oder in Amtshilfe amtsärztlich untersucht werden müssen.

Amtsärztliche Untersuchungen im Beamten- und Beihilferecht werden im Auftrag der entsprechenden Behörde zur Berufung in das Beamtenverhältnis (auf Widerruf, auf Probe, auf Lebenszeit), zur Prüfung der Dienstfähigkeit/ Dienstunfähigkeit, zur Stundenregulation aus gesundheitlichen Gründen/ stufenweise Wiedereingliederung und zur Einschätzung von Dienstunfällen durchgeführt. Gemäß den Beihilfevorschriften werden Gutachten unter anderem für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen und Mutter(Vater)-Kind-Kuren, für die Prüfung von Arztrechnungen und Feststellung der Beihilfefähigkeit nicht allgemein anerkannter Diagnose- oder Behandlungsmethoden sowie zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit von Leistungen erstellt. Außerdem kann eine Verkürzung der Wiederholungsfrist bei Heilverfahren eine amtsärztliche Begutachtung notwendig machen.

Die amtsärztlichen Gutachten sind Grundlage für die Entscheidungen des Auftraggebers.

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