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Untersuchungstermine erhalten Sie bei uns, nachdem der Dienstherr oder die Beihilfestelle einen schriftlichen Auftrag mit Verweis auf die Notwendigkeit einer amtsärztlichen Untersuchung in Zusammenhang mit Gesetzen, Verordnungen etc. eingereicht hat.

Vor der Untersuchung müssen ein Fragebogen zur Krankengeschichte und eine Einverständniserklärung ausgefüllt werden.

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