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Gebühren für die Begutachtungen zur Dienstfähigkeit sind durch den Auftraggeber zu begleichen, in Beihilfeangelegenheiten muss die begutachtete Person selbst zunächst die Gebühren übernehmen. Sie können direkt nach der Untersuchung per EC-Karte beglichen werden. Den einschlägigen Gebührensatz können Sie der Allgemeinen Verwaltungskostensatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Angelegenheiten der Selbstverwaltung entnehmen.