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Die Dienstleistung des Gutachterwesens im Gesundheitsamt steht Bürger*innen zur Verfügung, die nach gesetzlichen Vorgaben oder in Amtshilfe amtsärztlich untersucht werden müssen.

Für das Führen eines Fahrzeuges der Klassen und Unterklassen C und D sind regelmäßige ärztliche Untersuchungen im Abstand von 5 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Diese Untersuchungen einschließlich der notwendigen Seh- und Hörteste können für die Fahrerlaubnisklassen C, CE und C1E im Gesundheitsamt Neuruppin durchgeführt werden.  

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