Die Dienstleistung des Gutachterwesens im Gesundheitsamt steht Bürger*innen zur Verfügung, die nach gesetzlichen Vorgaben oder in Amtshilfe amtsärztlich untersucht werden müssen.
Als Privatperson können Sie eine amtsärztliche Untersuchung beantragen, wenn Sie sich um die Adoption eines Kindes bemühen. Sie werden in einem solchen Falle vom Gericht dazu aufgefordert, ein amtsärztliches Gutachten über die gesundheitliche Eignung für die Adoption vorzulegen.
Das Gutachten ist Grundlage für die Entscheidungen des Gerichtes bzw. der Adoptionsstelle - wir entscheiden nicht selbst.