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Das Gutachten zur Prüfungsverhinderung ist gebührenpflichtig. Den einschlägigen Gebührensatz können Sie der Allgemeinen Verwaltungskostensatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Angelegenheiten der Selbstverwaltung entnehmen. Die Gebühr ist unmittelbar nach der Untersuchung per EC-Karte zu entrichten.