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Die Dienstleistung des Gutachterwesens im Gesundheitsamt steht Bürger*innen zur Verfügung, die nach gesetzlichen Vorgaben oder in Amtshilfe amtsärztlich untersucht werden müssen.

Als Privatperson können Sie  eine  amtsärztliche Untersuchung  beantragen, die die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitationsbehandlung oder eines medizinischen Eingriffes bestätigt. Das amtsärztliche Gutachten dient zur Vorlage beim Finanzamt, wenn die Kosten der Maßnahme eine außergewöhnliche Belastung darstellen.  

Das  Gutachten ist Grundlage von Entscheidungen des Finanzamtes - wir entscheiden nicht selbst.

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