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Das amtsärztliche Gutachten ist gebührenpflichtig. Den einschlägigen Gebührensatz können Sie der Allgemeinen Verwaltungskostensatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Angelegenheiten der Selbstverwaltung entnehmen. Die Gebühr kann direkt nach der Untersuchung per EC-Karte beglichen werden, andernfalls erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

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