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Die Dienstleistung des Gutachterwesens im Gesundheitsamt steht Bürger*innen zur Verfügung, die nach gesetzlichen Vorgaben oder in Amtshilfe amtsärztlich untersucht werden müssen.

Gutachten zur Leistungsfähigkeit von Angestellten werden im Auftrag von Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes erstellt. Der Anlass zur Untersuchung kann sich aus der Fürsorgepflicht für den Arbeitnehmer selbst, aus der Fürsorgepflicht für die übrigen Arbeitnehmer oder aus dem sonstigen Pflichtenkreis der Verwaltung oder des Betriebes ergeben. Ein sachlicher Grund für die Anordnung einer Untersuchung ist z.B. gegeben, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass der Beschäftigte krankheitsbedingt seine Arbeitsaufgaben korrekt erfüllen kann.

Unsere Gutachten sind Grundlage für die Entscheidungen der Auftraggeber - wir entscheiden nicht selbst.

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