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Die Gebühren für das Gutachten werden vom Jobcenter übernommen.
Sollten Sie ggf. eine Kopie des Gutachtens anfordern, werden dafür Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungskostensatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Angelegenheiten der Selbstverwaltung erhoben.