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Die Probenentnahme zum Abstammungsgutachten ist gebührenpflichtig. Den einschlägigen Gebührensatz können Sie der Allgemeinen Verwaltungskostensatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Angelegenheiten der Selbstverwaltung entnehmen. Die Rechnung erhält der Auftraggeber (Rechtsmedizinisches Institut, Labor, etc.

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