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Die Dienstleistung des Gutachterwesens im Gesundheitsamt steht Bürger*innen zur Verfügung, die nach gesetzlichen Vorgaben oder in Amtshilfe amtsärztlich untersucht werden müssen.

Alle angehenden Beamten*innen bzw. Beamtenanwärter*innen müssen vor Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf, auf Probe oder auf Lebenszeit amtsärztlich untersucht und begutachtet werden. Für Anwärter*innen ausgewählter Berufsgruppen ist ebenfalls eine amtsärztliche Einstellungsuntersuchung notwendig.

Unsere Gutachten sind die Grundlage für die  Entscheidungen der Auftraggeber  - wir entscheiden nicht selbst.

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