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Untersuchungstermine erhalten Sie von uns, nachdem vom Dienstherrn ein schriftlicher Auftrag mit Verweis auf die Notwendigkeit einer amtsärztlichen Untersuchung in Zusammenhang mit Gesetzen, Verordnungen etc. im Gesundheitsamt eingegangen ist.

Vor der Untersuchung müssen ein Fragebogen zur Krankengeschichte und eine Einverständniserklärung ausgefüllt werden.

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