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Die Gebühren für Reiseimpfungen werden nicht von allen Krankenkassen erstattet. Es handelt sich um freiwillige Leistungen der Krankenkassen. Der Preis des Impfstoffs richtet sich nach dem Einkaufspreis der Apotheken.

Bei der Durchführung von reisemedizinischen Impfungen entstehen Gebühren für die Impfleistung bzw. Beratung entsprechend der Allgemeine Verwaltungskostensatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Angelegenheiten der Selbstverwaltung (Anlage Gebührentarif Insbesondere lfd. Nr. 15. - 15.4.).

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