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Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin gewährt natürlichen Personen, gemeinnützigen juristischen Personen des privaten Rechts und juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf Grundlage der Richtlinie und in entsprechender Anwendung der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung Zuwendungen zu Projekten für das kulturelle Leben und die Vermittlung des kulturellen Erbes in seinem Gebiet.

Der Landkreis setzt mit dieser Richtlinie das verfassungsrechtliche Gebot des Art. 34 Abs. 2 und 3 der Brandenburgischen Verfassung (BbgVerf) um, das kulturelle Leben in seiner Vielfalt und die Vermittlung des kulturellen Erbes zu fördern sowie die Teilnahme der Einwohner:innen am kulturellen Leben zu unterstützen.

Die kulturelle Bildung, die regionale Identität und der Kulturtourismus stellen die maßgeblichen Faktoren zur weiteren Entwicklung von Kultur und Kunst im Landkreis dar. Deshalb werden beispielsweise unkommerzielle Konzerte, Lesungen, Theater- oder Tanzprojekte mit einer hohen künstlerischen Qualität und überregionaler Ausstrahlungskraft gefördert. Innovative Projekte, die einen Beitrag zur Integration leisten und die Vielfalt der Kulturlandschaft stärken, können auch gefördert werden. 

Detaillierte Informationen über die Möglichkeit der Kulturförderung und die maximale Höhe der Zuwendungen erhalten Sie in unserer Richtlinie zur Förderung und Unterstützung des kulturellen Lebens im Landkreis im Unterpunkt Rechtgrundlage. 

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