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Seit 01. Juli 2017 gilt das Prostituiertenschutzgesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes und zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen.

Für in der Prostitution tätigen Personen ist neben einer persönlichen Anmeldepflicht auch eine gesundheitliche Beratung vorgesehen. Die gesundheitliche Beratung beinhaltet folgende Thematiken:

  • Krankheitsverhütung
  • Gesundheitsschutz
  • Empfängnisverhütung
  • Schwangerschaft
  • Alkohol- und Drogengebrauch

Die gesundheitliche Beratung ist vertraulich, unterliegt der Schweigepflicht und erfolgt angepasst an die persönliche Lebenssituation.

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