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Es ist eine telefonische Terminvereinbarung notwendig.

Eine gesundheitliche Beratung muss alle 12 Monate wahrgenommen werden. Prostituierte unter 21 Jahren sind gesetzlich verpflichtet, sich zweimal jährlich gesundheitlich beraten zu lassen.

Die Beratung umfasst keine medizinische Untersuchung!

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