Sprungziele
Seiteninhalt

Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, ist gesetzlich dazu verpflichtet sich dafür eine Heilpraktikererlaubnis ausstellen zu lassen.

Die Erteilung dieser Erlaubnis setzt die Erfüllung bestimmter Vorbedingungen des Antragstellers voraus, darunter auch eine Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt.

Für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärter*innen ist das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam zuständig. Der Antrag zur Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung ist jedoch beim für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt im Land Brandenburg zu stellen. Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist der Antrag bei der Medizinalaufsicht des Gesundheitsamtes zu stellen.

Beantragt werden kann:

  • die allgemeine Heilpraktikererlaubnis,
  • die auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis,
  • die auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis.
Seite zurück Nach oben