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Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Personalausweis oder Meldebescheinigung,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • amtliches Führungszeugnis (nicht älter als einen Monat vor Antragsstellung),
  • schriftliche Erklärung, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
  • ärztliche Bescheinigung wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der antragstellenden Person infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte die für die Berufsausübung als Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt (nicht älter als einen Monat vor Antragsstellung),
  • schriftlicher Nachweis, dass die antragstellende Person mindestens die Volksschule (d.h. die achte Schulklasse) abgeschlossen hat.
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