Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig. Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, wenn das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.
Wenden Sie sich bitte an die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle OPR/ PR im Sachgebiet Allgemeiner Sozialer Dienst, wenn Sie oder Ihr Kind im Landkreis Ostprignitz-Ruppin oder Prignitz wohnen, sowie an die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB, MBJS) in Potsdam. Hier erhalten Sie u.a. Informationen zum Verfahren der Adoptionsvermittlung und Beratung sowie Begleitung während der Adoptionspflege. Darüber hinaus werden für die Adoptionsbewerbenden kostenpflichtige Eignungsberichte erstellt.