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Es werden sämtliche Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren und ggf.den Beschluss nach Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG).

Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.

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