Sprungziele
Seiteninhalt

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.

Es werden sämtliche Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Vom Wohngeld ausgeschlossen ist, wer Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bezieht, bei denen Wohnkosten bereits berücksichtigt sind, z.B.:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II),
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. 

Das Gesamteinkommen des Haushalts ergibt sich aus der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder. 

Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum aufgrund eines Mietvertrages. Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums.

Einzelheiten erfragen Sie bitte beim Team Bundeselterngeld/ Wohngeld des Sachgebiets Besondere Dienste/Asyl.

Seite zurück Nach oben