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Die Mitarbeitenden des Sachgebietes soziale Leistungen, das im Amt für Familien und Soziales angesiedelt ist, stehen Ihnen zur Beantwortung aller Fragen, die mit der Förderung nach den folgenden Gesetzen im Zusammenhang stehen, zur Verfügung:

  • Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können Schüler:innen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, in Anspruch nehmen.
  • Leistungen nach dem Brandenburger Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) sollen Schüler:innen aus einkommensschwachen Familien helfen, die Schulbildung zum Abitur oder zur Fachhochschulreife erfolgreich absolvieren zu können.
  • Die Aufstiegsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - auch Meister-Bafög genannt -  dient dem Ziel, die Teilnehmer einer Aufstiegsfortbildung zu unterstützen, um somit die Existenzgründungsrate zu erhöhen.

Für eine Erstberatung können Sie gerne persönlich Kontakt mit unserer Bürger:innenberatung aufnehmen.

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