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Ein Anspruch auf die Leistungen nach dem BAföG ist vorhanden, wenn Sie eine reine schulische Berufsausbildung absolvieren und Ihre Eltern im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wohnen. Wenn Sie noch eine allgemeinbildende Schule besuchen, können Sie ebenfalls BAföG erhalten – dies gilt aber erst ab dem Besuch der Klasse 10 und nur dann, wenn Sie außerhalb des Elternhauses wohnen müssen.

Für den Bezug von Leistungen nach dem BbgAföG ist erforderlich, dass Sie bei Ihren Eltern oder Sorgeberechtigten im Land Brandenburg wohnen und eine schulische Ausbildung absolvieren, die mit dem Abitur oder dem Erreichen der Fachhochschulreife endet.

Möchten Sie Leistungen nach dem Meister-BAföG beziehen, müssen Sie eine auf einer Grundausbildung aufbauende berufliche Fortbildung besuchen und im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wohnen.

Sofern die Bewilligung von Leistungen von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen abhängt, wird dies von den Mitarbeitenden des Sachgebietes soziale Leistungen geprüft.

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