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Sie können beim Landkreis Auskünfte aus archivierten Meldebeständen einholen. Aus den Kreismeldekarteien der Altkreise Kyritz, Neuruppin und Wittstock können aus datenschutzrechtlichen Gründen nur schriftliche Auskünfte erteilt werden. Zur Wahrung schutzwürdiger Belange Dritter kann je nach Sachlage die Auskunftserteilung versagt oder eingeschränkt werden.

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