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Sie können beim Kreisarchiv Auskünfte aus Personenstandsregistern beantragen. Personenstandsregister werden erst nach Ablauf von Fortführungsfristen aus den Kommunen ins Kreisarchiv übernommen. Die Fristen betragen bei Geburtsregistern 110 Jahre, bei Eheregistern 80 Jahre und bei Sterberegistern 30 Jahre. Das Kreisarchiv erteilt zu den Registern schriftliche Auskünfte und fertigt bei Bedarf einfache oder beglaubigte Kopien an. Außerdem können Bürger:innen unter Einhaltung konservatorischer Standards auch vor Ort selbst Einsicht in die entsprechenden Register nehmen.

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