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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstellt auf Antrag Gutachten über den Wert von unbebauten und bebauten Grundstücken. Außerdem werden Gutachten über Rechte an Grundstücken (zum Beispiel Erbbau-, Wohn- oder Nießbrauchrechten) angefertigt.

Gutachten zur Immobilienbewertung werden als „Verkehrswertgutachten“ bezeichnet. Der Verkehrswert ist der Durchschnittspreis, der zum Zeitpunkt der Ermittlung auf dem freien Markt auf Basis der tatsächlichen Beschaffenheit der Immobilie erzielt werden könnte.

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