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Die Gebühren richten sich nach dem im Gutachten ermittelten Verkehrswert. Maßgeblich ist dabei die Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Landes Brandenburg und deren Geschäftsstellen (Brandenburgische Gutachterausschuss-Gebührenordnung – BbgGAGebO).

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