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Wenn sich an einem Grundstück oder Gebäude Veränderungen ergeben, sind diese in das Liegenschaftskataster einzutragen. Der häufigste Anlass zu dieser Fortführung des Liegenschaftskatasters entsteht durch die Übernahme von Vermessungsschriften Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur:innen in das Liegenschaftskataster. Mit der Übernahme werden die Vermessungsschriften Bestandteile des Liegenschaftskatasters. Nach Abschluss der Übernahme erhalten die betroffenen Eigentümer, Erwerber oder Kostenschuldner Fortführungsmitteilungen über die Veränderungen an Flurstücken und Gebäuden.

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