Die Kosten für die Einmessung haben die Grundstückseigentümer zu tragen. Die Gebühren setzen sich aus den Gebühren für die Einmessung der baulichen Anlage vor Ort und der Übernahme in das Liegenschaftskataster zusammen und ergeben sich aus der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg.
Die wichtigsten Gebühren im Überblick:
Gebäudewert bis 20.000 Euro:
- 463,90 Euro Einmessungsgebühr zzgl. Umsatzsteuer
- 125,25 Euro Übernahmegebühr Liegenschaftskataster
Gebäudewert 20.000 bis 100.000 Euro:
- 695,80 Euro Einmessungsgebühr zzgl. Umsatzsteuer
- 187,87 Euro Übernahmegebühr Liegenschaftskataster
Gebäudewert 100.000 bis 300.000 Euro:
- 869,80 Euro Einmessungsgebühr zzgl. Umsatzsteuer
- 234,85 Euro Übernahmegebühr Liegenschaftskataster
Gebäudewert 300.000 bis 600.000 Euro:
- 1043,80 Euro Einmessungsgebühr zzgl. Umsatzsteuer
- 281,83 Euro Übernahmegebühr Liegenschaftskataster