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Grenzniederschriften sind in Deutschland bis etwa 1915 in traditioneller Kurrentschrift und von 1915 bis 1942 in Sütterlin verfasst worden. Es kommt vor, dass beispielsweise bei Besitzerwechsel oder Grundstücksübertragungen auch heute noch Schriftstücke aus dieser Zeit zu Rate gezogen werden, wenn neuere Ergebnisse nicht ausreichend sind. Dafür müssen die Schriftstücke aber zunächst in moderne Schrift übertragen werden. Das Amt für Kataster und Geoinformation des Landkreises nimmt diese Übertragungen in der Regel von sich aus vor, wenn sie von Amts wegen notwendig werden. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Bürger:innen eine solche Übertragung von sich aus veranlassen. Das Amt für Kataster und Geoinformation überträgt die Schriftstücke dann in die lateinische Schrift.

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