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Durch gezielte Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), einschließlich ökologischem Landbau, soll besser zum Schutz der Natur, zur Verbesserung ihrer Ökosystemleistungen und zur Erhaltung von Lebensräumen sowie zum Klimaschutz beigetragen werden. Zusätzlich zu den Maßnahmen, die durch einen einzelnen Betrieb umgesetzt werden, gibt es ab 2023 auch die Möglichkeit, dass sich mehrere landwirtschaftliche Betriebe zusammenschließen (Kooperative) und die in einem Fachplan dargestellten und auf einen abgegrenzten Naturraum bezogenen Maßnahmen gemeinsam umsetzen.

Die Umsetzung der neuen Maßnahmen beinhalten folgende Schwerpunkte:

KULAP
• Beibehaltung und Einführung ökologischer Anbauverfahren (FP880),
• Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf dem Dauergrünland (FP800, 810),
• Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft (FP860 und 870)

Biodiversität und Bodenschutz
• Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung (FP3110),
• Naturschutzorientierte Beweidung (FP3120),
• Naturschutzorientierte Ackernutzung (FP3210),
• Erhalt und Pflege von Streuobstbeständen (3150),
• Anbau großkörniger Leguminosen (FP3230)

Klimaschutz und Wasserqualität
• Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland (FP3140),
• Moorbodenschutzmaßnahmen (FP3130),
• Wasserrückhalt in der Landschaft (FP3200),
• Gewässerschutz- und Uferrandstreifen (FP3190),
• Extensive Ackernutzung an Gewässern, in Auen und in wassersensiblen Gebieten (FP3190)

Klimaschutz und Biodiversität
• Umsetzung zielgerichteter Klimaschutz- oder Biodiversitätsmaßnahmen in einem abgegrenzten Projektgebiet durch landwirtschaftliche Kooperativen

Aus der alten Förderperiode wurden folgende Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2025 verlängert:
• Förderung einer Ausgleichszulage von landwirtschaftlichen Unternehmen in benachteiligten Gebieten (AGZ) (FP3315)
• Förderung zum Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura-2000-Gebieten (FP40 und 50)
• Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau (wird derzeit überarbeitet)


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