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Für die Maßnahmen KULAP (2014 und 2023 gültig bis 31. Dezember 2025), Biodiversität und Bodenschutz, Klimaschutz und Wasserqualität:

• aktiver Betriebsinhaber
• ganzjährige landwirtschaftliche Tätigkeit auf landwirtschaftlicher, förderfähiger Fläche, für die die Nutzungsberechtigung vorliegt
• Betrieb wird selbst bewirtschaftet
• Fläche liegt in einer entsprechenden Kulisse
• Mindestparzellengröße 0,3 ha
• Betriebsnummer und Zugang zur zentralen Datenbank InVeKoS (ZID)

zusätzlich bei Kooperativen:
• Zusammenschluss von mindestens 3 landwirtschaftlichen Betrieben
• Koordinierung durch Projektmanagement
• naturräumliches Fachkonzept, welches durch zuständige Umweltschutzbehörde geprüft wurde und deren Zustimmung erhalten hat; Koordinierung durch MLUK

Die KULAP-Antragstellung (Neu-, Erweiterungs-, Übernahme-, oder Änderungsanträge) ist online jeweils ab November bis zum 31. Dezember (Ausschlussfrist) des entsprechenden Jahres möglich. Die Anträge auf Auszahlung der Zuwendung für die entsprechenden KULAP-Maßnahmen sind mit dem Sammelantrag auf Agrarförderung bis zum 15. Mai des Folgejahres zu stellen. Die Auszahlung erfolgt im 2. Quartal des folgenden Kalenderjahres.
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